Marienstraße 48
70178 Stuttgart
Tel. +49 711 185780 0
Fax +49 711 185780 50
sekretariat@kanzlei-dr-schmitz.com
Parkplätze im Hof vorhanden
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Das Zollrecht ist ein komplexes und internationales Rechtsgebiet. Die Kanzlei Dr. Schmitz hat sich auf dieses Gebiet spezialisiert und weist große Expertise aus.
Die Stuttgarter Kanzlei Dr. Schmitz hat sich unter anderem auf das Sepzialgebiete Zollrecht professionalisiert und ist auch für Sie in München tätig.
Unternehmen, die Waren ein- und ausführen, entweder häufig oder auch nur im geringen Umfang zollrechtliche Aktivitäten entfalten, drohen Risiken. So können zum Beispiel Unklarheiten bei der Einreihung der Waren in die Zollnomenklatur bestehen. Oder aber die Ware wurde falsch eingereiht und dies wird nachträglich im Rahmen einer Zollbeschau festgestellt.
Zögern Sie sich nicht Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir stehen unseren Mandanten in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Leipzig, Bremen, Dresden, Hannover, Nürnberg, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster jederzeit zur Seite!
Hier drohen nicht unerhebliche Risiken für das Unternehmen. Auf der einen Seite können nicht unerhebliche Zollgebühren nacherhoben werden, d. h. es kann teuer werden. Auf der anderen Seite können sich strafrechtliche Ermittlungen anschließen.
Hat das Unternehmen darüber hinaus zollrechtliche Vereinfachungen in Anspruch genommen, ist der Status des Unternehmens im Zollverfahren bedroht.
Auch muss bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten in den Wareneinreihungen darüber nachgedacht werden, ob man die bislang unentdeckt gebliebenen, unrichtigen Einfuhren nicht nachträglich gemäß § 153 AO den Zollbehörden meldet. Nicht selten schließt sich dann auch eine Zollprüfung an. Hier werden Sie durch die Anwälte der Kanzlei Dr. Schmitz kompetent beraten und in den jeweiligen Verfahren vertreten. Streitfragen werden so möglichst frühzeitig geklärt. Der im Anschluss daran ergehende Prüfbericht über das Unternehmen kann dann entsprechend milder ausfallen, so dass auch die daran anschließende straf- und bußgeldrechtliche Bewertung milder ausfällt.
Auch bei Zollkontrollen stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Dr. Schmitz kompetent zur Seite, z. B. bei Aufgriffen in Grenzregionen, bei Reisen mit dem Pkw außerhalb der EU in die EU, bei Personen- oder Fahrzeugkontrollen direkt an der Grenze.
Auch bei Reisen mit dem Flugzeug kann es an den Flughäfen zu Personen- und Gepäckkontrollen kommen. So kann es vorkommen, dass Reisende das mitgeführte Bargeld bei Überschreiten des meldefreien Betrages nicht an meldet oder aber zollpflichtige Waren unangemeldet mitgeführt wird.
Schlimmstenfalls wird mitgeführtes Bargeld oder die Ware konfisziert, wenn droht, dass der Betroffene sich später nicht mehr im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland aufhält oder aber die Ware unter Verstoß gegen diverse Artenschutzabkommen eingeführt werden sollte. Hier kann ein rechtlicher Beistand helfen, die Abwicklung zu beschleunigen und weitereichende juristische Konsequenzen zu verhindern.
Die Zollbehörde spielt auch im Bereich der Bekämpfung von Schwarzarbeit eine wesentliche Rolle. Denn sie führt häufig Baustellenkontrollen durch, bei denen geprüft wird, ob illegale Beschäftigung gegeben ist. Daran können sich häufig Durchsuchungen bei den Bauunternehmen anschließen. Es können sich ferner Abschöpfungsmaßnahmen anschließen, die die Existenz der Unternehmen gefährden können. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Schmitz beraten und vertreten auch in diesem Bereich mit großer Expertise und können als Unternehmensanwalt/Unternehmensverteidiger oder als persönlicher Verteidiger des Unternehmensleitungsorgans tätig werden und organisieren Zeugenbeistandschaft über das Netzwerk.
Zögern Sie sich nicht Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir stehen unseren Mandanten in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Leipzig, Bremen, Dresden, Hannover, Nürnberg, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster jederzeit zur Seite!
Die Kanzlei Dr. Schmitz hat ihren Sitz in Stuttgart, die Anwälte beraten und vertreten aber deutschlandweit (u.a. in München). Sie vertreten Privatpersonen wie Unternehmen. Im Einzelnen kann es sich dabei um die Betreuung bei Einreihungsfragen handeln; es werden aber auch verbindliche Zolltarifauskünfte für die Unternehmen eingeholt oder auch Fragen nach der Gültigkeit von Ursprungsnachweisen begleitet. Durch ihre Tätigkeit konnten die Anwälte der Kanzlei bereits große Erfolge für ihre Mandanten verbuchen. Ein Notfall-Telefon stellt darüber hinaus sicher, dass Mandanten ihren Rechtsbeistand in Notfällen wie zum Beispiel bei Durchsuchungsmaßnahmen schnell erreichen können.
München ist die Landeshauptstadt des Freistaates Bayern. Sie ist mit mehr als 1,4 Millionen Einwohnern (davon rund 25 Prozent Ausländer) die größte Stadt Bayerns und nach Berlin und Hamburg die drittgrößte Stadt der Bundesrepublik Deutschland. München ist eine kreisfreie Stadt und zudem Sitz des Landkreises München, des Landratsamts München sowie der Bezirksregierung von Oberbayern. Die Stadt ist außerdem Zentrum der Planungsregion München, in der mehr als 2,7 Millionen Menschen leben, und der europäischen Metropolregion München mit rund 5,6 Millionen Einwohnern.
München wurde 1255 bayerischer Herzogssitz, war 1328 kaiserliche Residenzstadt und wurde 1506 alleinige Hauptstadt Bayerns. Die Stadt ist Sitz zahlreicher nationaler und internationaler Behörden, wichtiger wissenschaftlicher Hochschulen und bedeutender Museen und Theater. Durch eine große Anzahl sehenswerter Bauten, internationaler Sportveranstaltungen, Messen und Kongresse sowie das Oktoberfest ist München ein Magnet für den Tourismus. München ist eine der wirtschaftlich erfolgreichsten und am schnellsten wachsenden Großstädte Deutschlands und Sitz zahlreicher Konzerne und Versicherungen.
In der Städteplatzierung des Beratungsunternehmens Mercer belegt München nach Infrastruktur und Lebensqualität unter fünfzig Großstädten weltweit jeweils den zweiten und vierten Platz.
Die kreisfreie Stadt München ist nicht in amtlich benannte Gemeindeteile unterteilt, in dem bayernweiten Verzeichnis ist dort als einziger Ort München genannt. Das Stadtgebiet ist stattdessen in Stadtbezirke eingeteilt, deren Zahl bis zum Zweiten Weltkrieg auf 41 gestiegen war. Bei einer Neugliederung des Stadtgebiets 1992/96 wurde diese Zahl auf die heutige Zahl von 25 Stadtbezirken verringert.